Yolanda Ramos, die Mutter von Noelia Castillo, der jungen Frau, die am 26. März 2023 in Spanien der Euthanasie unterzogen wurde, hat eine formelle Beschwerde bei der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, eingereicht. Sie fordert, zu prüfen, ob der spanische Staat seiner Verpflichtung nachgekommen ist, ihre Tochter vor ihrem Tod zu schützen.
Die Beschwerde zielt nicht allein auf die Frage der Anwendung des Euthanasiegesetzes ab, sondern darauf, ob Spanien seine internationalen Schutzpflichten gegenüber einer Frau vernachlässigt hat, die von Gewalt betroffen war und sich in einer extrem verwundbaren Situation befand.
Ein Leben geprägt durch mangelnden Schutz
Das an die Sonderberichterstatterin gerichtete Schreiben führt die zahlreichen Risikofaktoren auf, die im Leben von Noelia Castillo zusammenkamen. Die junge Frau wuchs in einem Umfeld schwerster sozialer und wirtschaftlicher Verwundbarkeit auf, das sie über Jahre hinweg in ein betreutes Wohnheim führte. Später wurde sie im Partnerumfeld Opfer von Gewalt sowie eines Gruppen-Sexualangriffs – Erfahrungen, die, wie in der Beschwerde dargelegt wird, »ihre psychische Gesundheit tiefgreifend prägten und eine ohnehin bereits extrem fragile Situation weiter verschlimmerten«.
Die Mutter von Noelia hat kürzlich Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, um die Sexualdelikte untersuchen zu lassen. Nach Angaben der Familie erwähnte Noelia diese Vorfälle erstmals vor Gericht, als sie erklärte, ihr Suizidversuch 2022 – der in einer Querschnittslähmung resultierte, die ihre motorischen Fähigkeiten unterhalb des Knies beeinträchtigte – sei auf einen Massenübergriff zurückzuführen. Damals gab es weder Anzeige noch Ermittlungen, und Noelia bezog sich erst in einem Fernsehinterview kurz vor ihrem Tod erneut darauf.
Vorangegangene Diagnosen und fehlender verstärkter Schutz
Bereits vor dem Suizidversuch war bei Noelia eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden, zudem eine Zwangsstörung mit suizidalen Gedanken sowie chronische Depressionen, mit einem anerkannten Behinderungsgrad von 67 %. Nach dem Vorfall von 2022 wurde der Grad zwar auf 74 % erhöht – jedoch unter der Schwelle, die für den Zugang zu ausreichenden finanziellen Leistungen erforderlich gewesen wäre. Dies habe, so die Beschwerde, »ihre Situation von Abhängigkeit und Verwundbarkeit aufrechterhalten«.
Die Familie wirft dem Staat vor, nach dem Suizidversuch »keinen verstärkten Schutz entfaltet zu haben, den die Lage erfordert hätte«. Weiter wird betont, dass Noelia während der Durchführung der Euthanasie keine psychiatrische Behandlung mehr erhielt und keine wirksame psychische Gesundheitsversorgung erfuhr. »Die Behörden gewährten weder die Kontinuität der Betreuung noch erschöpften sie alle therapeutischen, psychologischen, psychiatrischen, palliativen und sozialen Alternativen, bevor sie eine unwiderrufliche Entscheidung genehmigten«, so die Beschwerde.
»Kette von Unterlassungen und staatlichem Versagen«
Als Beleg zitiert die Beschwerde die Aussage der für die Euthanasie zuständigen Ärztin, die in einem Bericht ausdrücklich anerkannte: »Bisher waren die bereitgestellten Ressourcen unzureichend und haben weder das Leiden der Patientin noch ihren Mangel an Lebenssinn verringert.« Für die Familie zeige diese Feststellung, dass das Verfahren selbst das Unzureichende der angebotenen Ressourcen vor der Genehmigung von Noelia Castillos Tod eingestand.
Demnach sei ihr Tod »nicht das Ergebnis einer einzigen medizinischen Entscheidung« gewesen, sondern »die Folge einer Kette von Unterlassungen und staatlichem Versagen«. Die verschiedenen Behörden hätten »den verstärkten Schutz, den sie einer von Gewalt betroffenen Frau mit schweren psychischen Störungen in extrem verwundbarer Lage hätte garantieren müssen, nicht entfaltet – und so ermöglicht, dass diese der Euthanasie zustimmte, ohne dass alle zumutbaren Alternativen zum Leben ausgeschöpft worden wären«.
Konkrete Forderungen an die Vereinten Nationen
Yolanda Ramos bittet die Sonderberichterstatterin, vom spanischen Staat Auskünfte über das Handeln der öffentlichen Verwaltungen einzuholen, zu prüfen, ob alle medizinischen, psychologischen, psychiatrischen, therapeutischen, palliativen und sozialen Alternativen vor der Euthanasie-Genehmigung ausgeschöpft wurden, und zu untersuchen, ob das Verfahren den internationalen Pflichten zur angemessenen Sorgfalt gegenüber einer von Gewalt betroffenen und besonders verwundbaren Frau entsprochen hat. Zudem soll geprüft werden, ob die spanische Gesetzgebung und Protokolle einen ausreichenden Schutz für Frauen unter vergleichbaren Umständen bieten.
»Meine Tochter hatte Gewalt, psychische Erkrankungen, Armut und Ausgrenzung erlebt. Alles, was ich verlange, ist, dass die UNO untersucht, ob Spanien alles Erforderliche getan hat, um sie vor der Genehmigung ihres Todes zu schützen«, erklärt Yolanda Ramos.
Medizinische und juristische Unbedenklichkeit
Es ist darauf hinzuweisen, dass die klinischen Psychologen und Psychiater, die Noelia begutachteten, feststellten, dass die junge Frau die Tragweite ihrer Entscheidung begriffen hatte und ihren Willen bekräftigte. Die Gutachten bestätigten einen IQ im Normbereich, keine Denkstörungen und das Vorliegen chronifizierter depressiver Symptome, die ihr »unerträgliches« psychisches Leid verursachten – ausgelöst durch die Querschnittslähmung nach ihrem Suizidversuch. Die Gerichte bestätigten, dass Noelias Antrag auf Euthanasie »frei von eigener psychischer Erkrankung« und ohne äußeren Einfluss gestellt wurde. Dies basierte auf einem Gutachten, in dem bis zu sechs Fachärzte erklärten, Noelia habe die Fähigkeit zur Einsicht und Entscheidung über ihr Leben besessen.