Der letzte Artikel von Pater James Martin, der auf der Website Outreach veröffentlicht wurde, ist keineswegs belanglos. Der amerikanische Jesuit, der seit vielen Jahren für eine Weiterentwicklung des Umgangs der Kirche mit Fragen der Homosexualität eintritt, stellt die Kriterien in Frage, die Rom dazu veranlassen, Männer mit tief verwurzelten homosexuellen Tendenzen nicht zum Priestertum zuzulassen, selbst wenn sie den Zölibat treu leben.

Als legitime Fragestellung präsentiert, fügt sich diese Stellungnahme in eine Debatte ein, die vom Lehramt bereits entschieden wurde. Denn zu dieser konkreten Frage hat sich die Kirche nicht mit einer pastoralen Meinung begnügt: Sie hat ein maßgebliches doktrinales Dokument veröffentlicht. Am 4. November 2005 veröffentlichte die Kongregation für das katholische Bildungswesen die „Instruktion über die Kriterien zur Unterscheidung der Berufung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung zum Seminar und zu den heiligen Weihen“. Von Benedikt XVI. approbiert, bleibt dieser Text bis heute die offizielle Referenz der Kirche in Sachen Unterscheidung priesterlicher Berufungen.

Entgegen dem, was Pater Martin andeuten lässt, beschränkt sich die Frage nicht auf die Einhaltung des Zölibats. Die Instruktion erinnert daran, dass das Priestertum nicht einfach eine Funktion oder ein Dienstengagement ist. Durch das Sakrament der Weihe wird der Priester Christus, dem Haupt, Hirten und Bräutigam der Kirche, gleichgestaltet. Sein ganzes Leben ist berufen, diese Gleichgestaltung widerzuspiegeln, insbesondere durch eine echte affektive Reife und eine authentische geistliche Vaterschaft. In dieser theologischen Perspektive muss jede priesterliche Berufung unterschieden werden. Das Dokument erinnert sodann an die ständige Lehre der Kirche über die Homosexualität. Unter Rückgriff auf den Katechismus der Katholischen Kirche unterscheidet es klar zwischen den homosexuellen Handlungen, die als in sich unmoralisch bezeichnet werden, und den tief verwurzelten homosexuellen Tendenzen, die als objektiv ungeordnet betrachtet werden. Zugleich erinnert es daran, dass die betroffenen Personen stets mit Respekt und ohne ungerechtfertigte Diskriminierung aufgenommen werden müssen.

Die Instruktion formuliert dann einen unmissverständlichen Schluss: „Die Kirche kann, obwohl sie die betroffenen Personen zutiefst respektiert, jene nicht zum Seminar und zu den heiligen Weihen zulassen, die Homosexualität praktizieren, tief verwurzelte homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die sogenannte ‚ Gay-Kultur ‘ unterstützen.“

Diese Position wird durch eine theologische Reflexion über das Priestertum begründet. Das Dokument erklärt, dass diese Kandidaten „sich in einer Situation befinden, die einem korrekten Verhältnis zu Männern und Frauen ein ernsthaftes Hindernis darstellt“, und fügt hinzu, dass die Kirche „die negativen Konsequenzen, die sich aus der Priesterweihe von Personen mit tief verwurzelten homosexuellen Tendenzen ergeben könnten, auf keinen Fall ignorieren kann“.

Mit anderen Worten: Benedikt XVI. antwortet direkt auf das zentrale Argument von Pater Martin. Die Unterscheidung der Berufung besteht nicht nur darin, zu überprüfen, ob ein Kandidat den Zölibat einhält; sie bezieht sich auch auf die menschlichen, affektiven, spirituellen und pastoralen Eigenschaften, die erforderlich sind, um sakramental den Christus, den Bräutigam der Kirche, darzustellen und eine echte geistliche Vaterschaft auszuüben. Die Instruktion sieht übrigens einen Sonderfall vor: Wenn die homosexuellen Tendenzen nur vorübergehender Natur sind, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz, müssen sie mindestens drei Jahre vor der Diakonatsweihe eindeutig überwunden worden sein. Diese Präzisierung zeigt, dass die Kirche durch Unterscheidung und nicht durch Automatismus vorgeht. Schließlich erinnert das Dokument an ein Grundprinzip: Niemand hat ein Recht auf das Priestertum. Die Berufung ist ein Ruf Gottes, der von der Kirche unterschieden wird. Es obliegt dem Bischof, nach Konsultation der Ausbilder zu beurteilen, ob ein Kandidat über alle erforderlichen Eigenschaften verfügt. Im Falle eines ernsten Zweifels darf er die Weihe nicht vornehmen. Die Instruktion fügt hinzu, dass es zutiefst der Wahrheit widersprechen würde, wenn ein Kandidat seine Homosexualität absichtlich verbergen würde, um Zugang zu den heiligen Weihen zu erlangen.

Zwanzig Jahre nach ihrer Veröffentlichung bleibt diese Instruktion die offizielle Antwort der Kirche auf eine Debatte, die einige als neu darstellen. Lange vor den aktuellen Kontroversen hatte Benedikt XVI. bereits daran erinnert, dass die Unterscheidung der Priesterberufungen nicht von der Theologie des Priestertums, der Natur des geweihten Amtes und dem Wohl der Kirche getrennt werden kann.